[Dokument] Stellvertr. Generalkommando: Dokument Verordnung zum Gebrauch
[Dokument] Stellvertr. Generalkommando: Dokument Verordnung zum Gebrauch. der Schusswaffe bei Deserteuren | |||
Preis:
29,95
€ Befriedigender Zustand, Dokument, 1 S. o.V., 1917 ISBN: o.A. Lieferbarkeit: vergriffen Land: Deutschland; Epoche: Vorkriegszeit |
Lieferzeit: 3-5 Tage
|
Sokrates-Verkaufsrang: 14357
Dokument von 1917 (bzw. 1918) auf dünnem (wohl Butterbrot-)Papier :
"Stellvertretendes Generalkommando
VIII. Armeekorps
Abt. III c. Nr. 11335.
Verordnung
In Ausdehnung der Verordnung betreffend den Gebrauch der Schusswaffe durch Forst- und Jagdbeamte vom 21. September 1917 erhalten die im § 1 dieser Verordnung genannten Forst- und Jagdbeamten ferner das Recht, nach einmaligem vorherigem Anrufe zu schiessen; auf Deserteure der Armme (sic!) und Marine, die sich der Festnahme durch Flucht entziehen wollen.
Coblenz, Cöln, Coblenz, den 3. Dezember 1917.
Stellvertretendes Generalkommando VIII. A.K.
Der Kommandierende General
Der Gouverneur der Festung Cöln
Der Kommandant der Festung Coblenz und Ehrenbreitstein".
Dazu die ergänzenden Anmerkungen des Landrats Aachen, der die Bürgermeister auf diese neue Verordnung hinweist.
Zustandsbeschreibung:
Dünnes (wohl Butterbrot-)Papier etwas gebräunt u. fleckig, der linke Rand umgeknickt, ansonsten gute Erhaltung. (Ein Vorschaubild schicken wir Ihnen gerne auf Nachfrage per E-Mail zu).
Ihre Meinung ist gefragt:
Schicken Sie uns eine erste Bewertung des Buchs...
Empfehlen Sie diesen Artikel weiter:
Hier
können Sie Ihren Freunden eine Empfehlung dieses Artikels
per Email zuschicken.
Mehr zu den Themen: deutsch, Vorkriegszeit