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Goethe, Johann Wolfgang von: Juristische Abhandlung über die Flöhe

Dies ist ein second-hand Artikel

  Goethe, Johann Wolfgang von: Juristische Abhandlung über die Flöhe. (de publicibus)
  Preis: 5,95 €

Gebraucht, Guter Zustand,
Hardcover, 139 S.
Verlag C.W. Niemeyer, 1979
ISBN: 3-87585-027-0
Lieferbarkeit: vergriffen

Land: Deutschland; Epoche: Klassik
Lieferzeit: 3-5 Tage

Sokrates-Verkaufsrang: 8387

Klappentext:
Juristische Abhandlung über die rechtlichen Verhältnisse der gemeinsamen Freunde der Frauen, das ist der Flöhe, in seltene theoretisch-practische Fragen gebracht, mit mannichfaltigen Rechtssprüchen verschiedener Gerichtshöfe, unter Beifügung der Zweifels- und Entscheidungsgründe, vervollständigt, durch die schlagendsten Aussprüche der berühmtesten Fakultäten bewiesen und nach rechtlichen und moralischen Grundsätzen an das Licht gestellt.
Für alle Rechtslehrer, Richter, Sachwalter und sonstige Rechtsbeflissene auf Hochschulen und in der Weiberstube von großem Nutzen und unentbehrlich.
Frankfurt, 1768

[Dissertatio iuridica, de eo quod iustum est circa spiritus familiares feminarum hoc est pulices quaestionibus theoretico-practicis rarioribus ...]

Aus dem Nachbericht des Verlages:
Der Floh spielt in der Geschichte der komischen Literatur eine nicht unbedeutende Rolle. In der älteren eigentlichen Tiersage wohl kaum nachzuweisen, ist der boshafte kleine Beißer in der Fabel häufig anzutreffen und auch sonst seit Jahrhunderten vielfach bedichtet und besungen worden.
Der unablässige Kampf des Menschen, und insbesondere des schönen Geschlechts, mit diesen Plagegeistern war ein beliebter Stoff in der Weltliteratur geworden, und so nimmt es nicht wunder, wenn der Floh in menschlicher Personifikation immer wieder auftaucht.
Besonders im deutschen Sprachgebiet ist die Flohliteratur reichhaltig vertreten. Schon aus dem 14. Jahrhundert besitzen wir ein didaktisches Gedicht von Ulrich Bonder: „Von dem ritten und von der vlo"; Hans Sachs hat den Stoff in seinem Gedicht „Der Frörer und der Floch" verarbeitet.
Bekannter geworden ist wohl die „Floia, cortum versicale de flohis, autore Griffholdo Knickknackio". Die Schrift erschien zuerst in Rostock 1595. Ihr Verfasser steht nicht fest, u. a. wird der Pariser Arzt Janus Cäcilius Frey genannt.
Älter und berühmter als die „Floia" und auch häufig gedruckt ist Johann Fischart's „Flöhhatz-Weibertratz, spotwichtiger Rechtshandel der Flöh mit den Weibern" (A. Keysser).
Noch intimeren Zusammenhang mit der Jurisprudenz hat das sehr berühmt gewordene Schriftchen „Dissertatio juridica de eo, quod justum est circa spiritus familiares feminarum, hoc est pulices".
Diese hier im Nachdruck vorgelegte „Flohdissertation", eines der besten Erzeugnisse der eleganten Jurisprudenz, hat nach ihrem ersten Erscheinen zahlreiche Nachdrucke und eine Reihe von Auflagen erlebt und das merkwürdige Schicksal gehabt, mehreren berühmten Rechtsgelehrten, ja sogar Goethe zugeschrieben und als seine Doktordissertation ausgelegt zu werden. [...]

Neudruck der illustrierten Auflage Altona 1866. Vierter Nachdruck 1979. Zweisprachige Ausgabe (Latein / Deutsch).

Zustandsbeschreibung:
OPb., Rücken leicht ausgeblichen, Seiten l. gebräunt, ansonsten gute Erhaltung. Deutscher Text in altdeutscher Frakturschrift.

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